Füß auf Asphalt mit Richtungsweiser

Tarifliche Leistungen der St. Elisabeth Stiftung

Deine Benefits

Wir arbeiten mit den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes. Du wirst feststellen, dass wir dadurch einen sehr hohen Leistungsumfang bieten können, wie z. B. mindestens 30 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld, eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge u.v.m.

Jeder unserer Mitarbeiter:innen wird entsprechend der Funktion in eine sogenannte Entgeltgruppe und Stufe eingruppiert. Innerhalb der Gruppe und Stufe erfolgt nach vorgegebenen Zeiträumen ein Stufenaufstieg: Wer länger bei der St. Elisabeth Stiftung beschäftigt ist, der bekommt auch mehr Gehalt. Wenn sich Deine Funktion in unserem Unternehmen ändern sollte, so wird ggf. auch deine Entgeltgruppe angepasst.

Zuschläge für Sonn- und Feiertage

Für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht, die in den bei uns vertretenen Berufsfeldern häufig anfällt, erhältst Du von uns die laut AVR entsprechenden Zeitzuschläge in Höhe von 20 bis 35 % je Stunde. Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst Du eine Wechsel- bzw. Schichtzulage, die bis zu 40,00 € brutto betragen kann. Mitarbeiter:innen in der Anlage 2 AVR erhalten eine Kinderzulage von bis zu 90,00 € brutto.

Die Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle bei der St. Elisabeth Stiftung beträgt 39 Stunden pro Woche.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung erhältst Du 30 Tage (5-Tage-Woche) bzw. 36 Tage (6-Tage-Woche) Urlaub pro Jahr.

Bei weniger als einer 5 Tage Woche werden diese Ansprüche entsprechend angepasst. Durch Zusatzurlaube für Schicht- und oder Wechselschichtarbeit kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 39 Tage Urlaub pro Jahr kommen.

Wir sorgen frühzeitig für deine Zeit im Alter vor.

Wir zahlen dafür 5,3 % Deines steuerpflichtigen Arbeitslohns zusätzlich in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) ein und unterstützen so Deine Altersvorsorge.

Weitere Informationen hierzu findest Du unter www.kzvk.de oder informiere Dich in unserer Personalabteilung. Wir beraten Dich hierzu gern.

Viele verschiedene Situationen können uns im Leben vor besondere Herausforderungen stellen …

… bei vielen davon bieten wir Dir gerne unsere Unterstützung an. Im Falle einer längerfristigen Erkrankung bzw. beim Bezug von Krankengeld unterstützen wir Dich mit einem Krankengeldzuschuss.

Ebenfalls unterstützen wir Dich mit Zahlungen bei Geburt Deines eigenen Kindes (358,00 € brutto).

Monatlich bezahlen wir Dir auf Antrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 6,65 € abhängig vom eigenen Beschäftigungsumfang. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Du die vermögenswirksamen Leistungen als Zuschuss für deinen Bausparvertrag erhältst.

Weitere Infos dazu kannst Du gern in der Personalabteilung erfragen. Wir sind für Dich da.

Du erhältst von uns als Arbeitgeber eine Jahressonderzahlung, das sogenannte 13. Monatsgehalt. Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich nach Deiner Funktion und Deinem Berufsfeld und liegt jeweils zwischen 77,51 und 90 % Deiner Monatsvergütung.

Mitarbeiter:innen der Anlage 2 (hier sind übergreifende Dienste wie Hauswirtschaft, Verwaltung und Haustechnik gemeint) erhalten zusätzlich im Juli eines jeden Jahres ein Urlaubsgeld in Höhe von bis zu 400,00 €.

Die Mitarbeiter:innen der Anlage 32/33 (hier sind die Mitarbeiter:innen der Pflege und des Erziehungsdienstes gemeint) erhalten im Gegenzug eine leistungsorientierte Bezahlung im Januar in Höhe von 2 % des gesamten Vorjahresgehaltes.

Lange Betriebszugehörigkeit zu uns als St. Elisabeth Stiftung belohnen wir zusätzlich.

Wenn Du 25, 40 oder 50 Jahre bei uns arbeitest, erhältst Du eine Jubiläumszuwendung oder einen Freizeitausgleich. Um dein Jubiläum gebührend zu feiern, veranstaltet die St. Elisabeth Stiftung einmal im Jahr eine Feier der Jubilare:innen um ihre langjährige Tätigkeit für unsere Einrichtungen zu würdigen.

Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge

In Ausnahmefällen ermöglichen wir dir Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge: Wir besprechen mit Dir für den jeweiligen Einzelfall und die individuelle anfallende Situation, wie wir Dich unterstützen können, was Du benötigst und wie lange Dein Sonderurlaub sein muss.

Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge

Zusätzlich ist auch eine Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge möglich, und zwar bei folgenden Ereignissen:

  • Niederkunft der Ehefrau (1 Tag)
  • Kirchliche Eheschließung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin
  • Taufe und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin
  • Umzug aus betrieblichem Grund (1 Tag)
  • Notwendige ärztliche Behandlung während der Arbeitszeit
  • Dringende Fälle (bis zu 3 Tage, nach vorheriger Genehmigung)
  • Schwere Erkrankung eines Angehörigen (bis zu 4 Tage)
  • Tod des Ehegatten bzw. der Ehegattin oder des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin (2 Tage)
  • Teilnahme an Kirchentagen (nach vorheriger Genehmigung)
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Michaela Engelmann

Tipp: Arbeitgeber-Checkliste

Mit unserer Arbeitgeber-Checkliste kannst du unsere Benefits ganz leicht mit denen anderer Arbeitgeber vergleichen.

Junge Frau mit aufgerolltem Blatt Papier als Fernrohr
Illustration: Sprechblasen und Satzzeichen

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Wirf einen Blick auf unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen, oder melde Dich gern einfach bei uns.

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