Tarifliche Leistungen der St. Elisabeth Stiftung

Unsere tariflichen Leistungen für unsere Mitarbeiter

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In diesem Bereich zeigen wir Ihnen die tariflichen Leistungen auf, die Sie als Mitarbeiter in der St. Elisabeth Stiftung erhalten.

Sie bekommen einen genaueren Einblick in Ihr Leistungspaket. Wir arbeiten mit den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes. Sie werden feststellen, dass wir Ihnen dadurch einen sehr hohen Leistungsumfang bieten können, wie z. B. mindestens 30 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld, eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge u.v.m.

Bei Fragen zu unseren Leistungen können Sie uns ansprechen. Wir informieren Sie gern.

Ihre Vergütung

Jeder unserer MitarbeiterInnen wird entsprechend der Funktion in eine sogenannte Entgeltgruppe und Stufe eingruppiert. Innerhalb der Gruppe und Stufe erfolgt nach vorgegebenen Zeiträumen ein Stufenaufstieg: Wer länger bei der St. Elisabeth Stiftung beschäftigt ist, der bekommt auch mehr Gehalt. Wenn sich Ihre Funktion in unserem Unternehmen ändern sollte, so wird ggf. auch Ihre Entgeltgruppe angepasst.

Zuschläge für Sonn- und Feiertage

Für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht, die in den bei uns vertretenen Berufsfeldern häufig anfällt, erhalten Sie von uns die lt. AVR entsprechenden Zeitzuschläge i. H. v. 20 – 35 Prozent je Stunde. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Wechsel- bzw. Schichtzulage, die bis zu 40,00 Euro brutto betragen kann. Mitarbeiter in der Anlage 2 AVR erhalten eine Kinderzulage von bis zu 90,00 Euro brutto.

Ihre Arbeitszeit und Urlaubsansprüche

Die Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle bei der St. Elisabeth Stiftung beträgt 39,0 Stunden pro Woche. Bei einer Vollzeitbeschäftigung erhalten Sie 30 Tage (5-Tage Woche) bzw. 36 Tage (6 Tage Woche) Urlaub pro Jahr. Bei weniger als einer 5 Tage Woche werden diese Ansprüche entsprechend angepasst. Durch Zusatzurlaube für Schicht- und oder Wechselschichtarbeit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 39 Tage Urlaub pro Jahr kommen.

Ihre betriebliche Altersvorsorge

Wir sorgen frühzeitig für Ihre Zeit im Alter vor.

Wir zahlen dafür 5,3 Prozent Ihres steuerpflichtigen Arbeitslohns zusätzlich in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) ein und unterstützen so Ihre Altersvorsorge. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.kzvk.de oder informieren Sie sich in unserer Personalabteilung. Wir beraten Sie hierzu gern.

Unsere Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Viele verschiedene Situationen können uns im Leben vor besondere Herausforderungen stellen …

… bei vielen davon bieten wir Ihnen gerne Unterstützung an. Im Falle einer längerfristigen Erkrankung bzw. beim Bezug von Krankengeld unterstützen wir Sie mit einem Krankengeldzuschuss. Ebenfalls unterstützen wir Sie mit Zahlungen bei Geburt Ihres eigenen Kindes (358,00 Euro brutto).

Ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VWL)

Monatlich bezahlen wir Ihnen auf Antrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 6,65 Euro abhängig vom eigenen Beschäftigungsumfang. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Sie die vermögenswirksamen Leistungen als Zuschuss für Ihren Bausparvertrag erhalten.

Weitere Infos dazu erfragen Sie bitte gern in der Personalabteilung. Wir sind für Sie da.

Ihre Jahressonderzahlung

13. Monatsgehalt

Sie erhalten von uns als Ihrem Arbeitgeber eine Jahressonderzahlung, das sogenannte 13. Monatsgehalt. Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich nach Ihrer Funktion und Ihrem Berufsfeld und liegt jeweils zwischen 77,51 und 90% Ihrer Monatsvergütung.

Mitarbeiter der Anlage 2 (übergreifende Dienste wie Hauswirtschaft, Verwaltung und Haustechnik sind hier gemeint) erhalten zusätzlich im Juli eines jeden Jahres ein Urlaubsgeld in Höhe von bis zu 400,00 €.

Die Mitarbeiter der Anlage 32/33 (Hier sind die Mitarbeiter der Pflege und des Erziehungsdienstes gemeint) erhalten im Gegenzug eine leistungsorientierte Bezahlung im Januar in Höhe von 2% des gesamten Vorjahresgehaltes.

Ihre Jubiläumszuwendungen

Lange Betriebszugehörigkeit zu uns als St. Elisabeth Stiftung belohnen wir zusätzlich:

Wenn Sie 25, 40 oder 50 Jahre bei uns arbeiten, erhalten Sie eine Jubiläumszuwendung oder einen Freizeitausgleich. Um Ihr Jubiläum gebührend zu feiern veranstaltet die St. Elisabeth Stiftung einmal im Jahr eine Feier der Jubilare um Ihre langjährige Tätigkeit für unsere Einrichtungen zu würdigen.

Sonderurlaub / Dienstbefreiung

Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge

In Ausnahmefällen ermöglichen wir Ihnen Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge: Wir besprechen mit Ihnen für den jeweiligen Einzelfall und die individuelle anfallende Situation, wie wir Sie unterstützen können, was Sie benötigen und wie lange Ihr Sonderurlaub sein muss.

Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge

Zusätzlich ist auch eine Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge möglich, und zwar bei folgenden Ereignissen:

  • Niederkunft der Ehefrau (1 Tag)
  • Kirchliche Eheschließung des Mitarbeiters
  • Taufe und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes des Mitarbeiters
  • Umzug aus betrieblichem Grund (1 Tag)
  • Notwendiger ärztlicher Behandlung während der Arbeitszeit
  • Dringende Fälle (bis zu 3 Tage, nach vorheriger Genehmigung)
  • Schwere Erkrankung eines Angehörigen (bis zu 4 Tage)
  • Tod des Ehegatten/der Ehegattin bzw. des Lebenspartners/ der Lebenspartnerin (2 Tage)
  • Teilnahme an Kirchentagen (nach vorheriger Genehmigung)

Kontakt

St. Elisabeth Stiftung
Palaisstraße 27
32756 Detmold

Tel. 05231 . 740-710
Fax 05231 . 740-719
WhatsApp 0151 . 15038158

www.stiftung-sankt-elisabeth.de
www.ambulante-pflege-detmold.de
personal [at] stiftung-sankt-elisabeth.de

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